Dein Führerschein für Landwirtschaft & Flurförderzeuge
Im Bereich des Fahrschulwesens führen wir die Ausbildung folgender Fahrerlaubnisklassen durch:
Klasse L (Kleinere Traktoren, Arbeitsmaschinen & Flurförderzeuge):
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Zugmaschinen (Traktoren) führen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und eingesetzt werden, und eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h erreichen. Darüber hinaus umfasst die Klasse L selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Stapler und andere Flurförderzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt. Auch die Kombination dieser Fahrzeuge mit einem Anhänger ist erlaubt. Diese Klasse ist ideal für leichtere land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie für das Führen von Flurförderzeugen auf öffentlichen Wegen.
Ausbildung in allen Fahrerlaubnisklassen
Das Führen eines Kraftfahrzeugs bedeutet nach deutschem Recht: „Unter bestimmungsgemäßer Anwendung der Antriebskräfte das Fahrzeug in Bewegung setzen oder in Bewegung halten.“ Um diesen Führerschein in ihren Besitz zu bringen sind wir, die Kfz-Fahrschule Plauen GmbH, der richtige Ansprechpartner.